Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkauf und Lieferung der Firma Brangs + Heinrich GmbH,
Felder Strasse 79, 42651 Solingen und ihren Niederlassungen
Präambel
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma Brangs + Heinrich GmbH, Solingen, und deren Kunden
gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn vor und
bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bezug genommen wird. Etwaige abweichende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Die vorliegenden AGB werden auch dann Vertragsbestandteil,
wenn die Firma Brangs + Heinrich GmbH in Kenntnis entgegenstehender
Bestimmungen Verträge schließt.
(2) Als Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich anzusehen:
1. Vertragsinhalt und -abschluss
(1) Die Angaben über Waren und Dienstleistungen im Internet unter
„www.brangs-heinrich.com“, ihren nationalen Unterseiten oder in anderen
Medien hinsichtlich Beschaffenheit, Maßen, Farben, Preisen u.a. erfolgen
so genau wie möglich, sind aber unverbindlich. Abbildungen und
Fotos dienen nur der Illustration. Maßgebend ist allein der Inhalt der
Produktbeschreibungen. Geringfügige und zumutbare Produktänderungen
behält sich die Firma Brangs + Heinrich GmbH ausdrücklich vor.
Insbesondere bleiben technische und gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen
Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen
im Zuge technischen Fortschritts vorbehalten, ohne dass der Kunde
daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über die Produkte der Firma
Brangs + Heinrich GmbH (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr
und annähernd, sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei
denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
(2) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer
Form – behält sich die Firma Brangs + Heinrich GmbH Eigentums-
und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne eine Genehmigung der
Firma Brangs + Heinrich GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden
und sind auf Verlangen der Firma Brangs + Heinrich GmbH unverzüglich
zurückzugeben.
(3) Die Darstellungen der Waren und Dienstleistungen der Firma Brangs
+ Heinrich GmbH unter vorgenannter Internetseite oder in anderen Medien
stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Erst durch die Bestellung
eines Kunden wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Die Firma
Brangs + Heinrich GmbH behält sich die freie Entscheidung über die
Annahme des jeweiligen Angebots vor. Ein Vertrag kommt erst zustande,
indem die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Bestellung durch Auftragsbestätigung
oder durch Lieferung der Ware annimmt. Die Auftragsbestätigung
kann per E-Mail versandt werden. Eine automatisch erstellte
und versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, gilt nicht
als Auftragsbestätigung. Wenn der Kunde bei der Bestellung keine EMail-
Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag mit Lieferung der Ware
zustande.
2. Vertragsinhalte / Toleranzen
(1) Für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen Verträge
über Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die Toleranzbedingungen
für Papiererzeugnisse, Kartone und Beutel, die unter
www.vdp-online.de zu finden oder bei der Firma Brangs + Heinrich
GmbH anzufordern sind.
(2) Zudem gelten für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen
Verträge über Lieferungen und Leistungen ausschließlich die
jeweils aktuellen Prüf- und Bewertungsklauseln für Polyethylenfolien und
Erzeugnisse daraus, die von dem Fachverband Verpackung, der als ein
Teil des Gesamtverbandes der kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV)
die Interessenvertretung der deutschen Kunststoffpackmittelindustrie
wahrnimmt, unter http://www.kunststoffverpackungen.de/technische_broschueren_4226.html aufgestellt wurden. Die aktuelle Fassung kann
auch bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden.
(3) Darüber hinaus gelten für die mit der Firma Brangs + Heinrich
GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen ausschließlich
die von den von den Initiativen Pro Stretch (http://www.prostretch.de/blick.htm) und Light & Safe
(http://www.lightandsafe.com/produkte/indexc.htm) jeweils aktuell erstellten Normen für
Stretch-, Luftpolster- und Schaumprodukte, die ebenfalls bei der Firma
Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden können.
3. Lieferzeit
(1) Die Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit)
müssen schriftlich erfolgen. Ergibt sich die Lieferzeit weder aus dem Vertrag
noch aus den Umständen, so gilt grundsätzlich eine Lieferzeit von ca.
zehn Arbeitstagen als vereinbart, bei Lieferung von Maschinen gilt eine
solche von ca. 21 Arbeitstagen als vereinbart. Die Lieferzeit ist eingehalten,
wenn das jeweilige Produkt bis zum Ablauf des genannten Zeitraums
das Werk verlassen hat oder die Firma Brangs + Heinrich GmbH Versandbereitschaft
angezeigt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist
der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung
Für den Fall, dass die Firma Brangs + Heinrich GmbH
nicht pünktlich leisten kann, informiert sie den Kunden umgehend. Die
rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass sämtliche kaufmännischen und
technischen Fragen zwischen der Firma Brangs + Heinrich GmbH und
dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen,
wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen,
Anzahlung oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Pflichten, erfüllt
hat.
(2) Hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Verzögerung nicht zu
vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten,
Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen
der Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
Kann die Firma Brangs + Heinrich GmbH auch nach angemessener Verlängerung
nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch die Firma Brangs
+ Heinrich GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Verzögerung zu vertreten,
kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist
er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für
jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 %
des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht
rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
(4) Eine weitergehende Haftung für einen von der Firma Brangs + Heinrich
GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren
gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem
Schadensersatzanspruch wegen eines von der Firma Brangs + Heinrich
GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma Brangs +
Heinrich GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer
Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme bzw.
Schuldnerverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
(6) Bestellungen über Inlandslieferungen mit einem Gesamtwert von unter
€ 50,00 sind als Kleinaufträge anzusehen, die nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen. Für diese Kleinaufträge wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 5,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer erhoben.
(7) Für jede Bestellung erhebt die Firma Brangs + Heinrich GmbH zudem
eine Pauschale für eine Transportversicherung sowie die Verpackung in
Höhe von
€ 4,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sofern und soweit allerdings gesonderte Kosten für Transportversicherungen und Verpackungen der Ware anfallen, werden diese nach Einzelausweis vom Kunden zu tragen sein; diese Kosten können die genannte Pauschale übersteigen.
(8) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich Teillieferungen vor,
sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
(9) In jedem Falle erfolgen Warentransporte per Bahn oder per Spedition
sowie Lieferungen ins Ausland auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
(10) Mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person gehen die Gefahr des Untergangs, des Verlusts
oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr auf den Kunden
über.
4. Rücktritt
Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich vor, auch nach Vertragsschluss
eine Bonitätsprüfung durchzuführen und aufgrund des Ergebnisses
der Bonitätsprüfung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist
auch für den Fall vorbehalten, dass die Ware für einen Zeitraum von
mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen,
aufgrund derer die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.
5. Sachmängel/Gewährleistung
(1) Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen.
Erkennbare Mängel sind der Firma Brangs + Heinrich GmbH innerhalb
einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der
Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
(2) Lieferungen mit geringfügigen Abweichungen in Beschaffenheit, Qualität,
Gewicht, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften stellen trotz
der Abweichung erfüllungstaugliche Lieferungen dar, so dass die Lieferpflicht
der Firma Brangs + Heinrich GmbH durch sie erfüllt wird, wenn
nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung der Firma Brangs + Heinrich
GmbH gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen der
handelsüblichen Toleranzen hält.
(a) Die folgenden Abweichungen der gelieferten Menge bei Verpackungsmaterialien,
die in kg bestellt und/oder fakturiert werden, sind als
geringfügig anzusehen:
(b) Entsprechend sind im Falle von Fakturierungen gelieferter Mengen in
den Maßeinheiten Quadratmeter, Rollen, Stück, Liter, Bögen oder sonstigen
Einheiten die folgenden Abweichungen jeweils als geringfügig anzusehen:
(c) Auch gilt die Leistung der Firma Brangs + Heinrich GmbH als vertragsgemäß
vereinbart, wenn Profilmaße (Länge, Breite, Dicke) gelieferter
Folien im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen, die in §2 geregelt
sind.
(3) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist nicht dafür verantwortlich,
dass die gelieferte Ware für bestimmte Zwecke geeignet ist. Hält die Ware
einer unsachgemäßen Verwendung durch den Käufer nicht stand, können
darauf weder Mängelrügen noch Schadensersatzansprüche gestützt
werden. Die Zusendung von Mustern stellt keine Zusicherung einer besonderen
Eigenschaft dar.
(4) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist infolge Geltendmachung berechtigter
Mängelrügen des Käufers berechtigt und verpflichtet. Bei Geltendmachung
von Mängelrügen sind die Rechte des Käufers, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zunächst
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Firma Brangs + Heinrich
GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Firma Brangs + Heinrich
GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die
Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die
Firma Brangs + Heinrich GmbH trägt im Falle der Mangelbeseitigung die
erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der
Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den
Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten
vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands
weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem
Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
(5) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach
Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, die Firma Brangs +
Heinrich GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Falle
gelten die gesetzlichen Regelungen. Etwaige Pflichten der Firma Brangs +
Heinrich GmbH aus § 478 f. BGB bleiben hiervon unberührt.
(6) Sollte der Käufer die neu hergestellten Sachen der Firma Brangs +
Heinrich GmbH im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterveräußern,
sind Rückgriffsansprüche gegenüber Brangs + Heinrich GmbH
ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen
ist, wenn er besondere Garantien oder sonstige Werbeaussagen gegenüber dem Käufer abgegeben hat, die nicht von der Firma Brangs +
Heinrich GmbH herrühren, oder wenn er Gewährleistungen übernommen
hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
(7) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache
oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung
zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
(8) Eine Montage gelieferter Gegenstände erfolgt grundsätzlich nicht
durch die Firma Brangs + Heinrich GmbH. Dem Käufer obliegt hinsichtlich
etwaiger Montagen die Beachtung der jeweiligen Bedienungsanleitungen.
Für die Inhalte der mitgelieferten Montageanleitungen haftet allein
der jeweilige Hersteller.
6. Haftung
(1) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH haftet unabhängig von den
nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Brangs +
Heinrich GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst
werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist der Firma Brangs + Heinrich GmbH, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Firma Brangs
+ Heinrich GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine Haftung der Firma Brangs + Heinrich GmbH ist auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Firma
Brangs + Heinrich GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem
die Firma Brangs + Heinrich GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben
eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben
hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem
Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber
nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet sie allerdings nur dann,
wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(3) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH haftet für Schäden, die sie durch
einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen
verusacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertrauen darf. Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise
mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere
auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung
der Firma
Brangs + Heinrich GmbH gemäß Abschnitt 2 dieser Bestimmungen (Lieferungen). Soweit die Haftung der Firma Brangs + Heinrich GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Schadensersatzsansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von der Firma
Brangs + Heinrich GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die Firma Brangs + Heinrich GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
(6) Blattwendegeräte aus dem Sortiment der Firma Brangs + Heinrich
GmbH sind nicht zum Vertrieb in die Vereinigten Staaten von Amerika
bestimmt.
Eine Haftung für entgegen diesen Bestimmungen in die Vereinigten Staaten von Amerika exportierte Blattwendegeräte wird nicht übernommen.
7. Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und
Druckwalzen
Entwürfe, Muster, Zeichnungen und Klischees werden bei der ersten Lieferung
berechnet und sind sofort fällig und zahlbar Sie bleiben in jedem
Fall Eigentum der Firma Brangs + Heinrich GmbH. Dieser steht das
Recht zu, die Entwürfe, Muster, Zeichnungen oder Druckklischees zu
vernichten, wenn innerhalb von
2 Jahren keine hiermit in Verbindung zu bringende Bestellung erfolgt ist.
8. Urheberrecht
Urheberrecht und Verwertungsrecht an den von uns gefertigten Entwürfen,
Mustern, Zeichnungen und Klischees stehen der Firma Brangs +
Heinrich GmbH zu. Die Verwertungsrechte können gegen besonders zu
vereinbarende Vergütung übertragen werden. Erwirbt der Käufer sie
schon bei Auftragserteilung, so ist es Sache des Käufers, die Anmeldung
als Gebrauchsmuster vorzunehmen. Bei Ausführung eines Auftrages
nach den Angaben und Wünschen des Käufers ist jede Gewährleistung
durch die Firma Brangs + Heinrich GmbH hinsichtlich Rechte Dritter
und etwaiger behördlicher Vorschriften ausgeschlossen; der Käufer hat
die Firma Brangs + Heinrich GmbH gegebenenfalls von allen sich aus
den Rechten Dritter ergebenden Folgen freizustellen.
9. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde erhält die Ware zu den derzeit gültigen Lieferbedingungen
der Firma Brangs + Heinrich GmbH gegen Rechnung. Die Rechnungsstellung
erfolgt mit der Lieferung. Bei Erstaufträgen behält sich die
Firma Brangs + Heinrich GmbH vor, nur gegen Nachnahme oder Vorkasse
zu liefern. Gelangt ein Auftrag in mehreren Teilen zur Auslieferung,
wird jede Lieferung gesondert abgerechnet. Die Preise verstehen sich, soweit
nicht anders vereinbart, zuzüglich der Versandkosten und der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(2) Die ausgewiesenen Preise der Firma Brangs + Heinrich GmbH verstehen
sich rein netto ab Werk. Die Zahlungen haben innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der Firma Brangs + Heinrich
GmbH, zu erfolgen. Grundsätzlich ist die Ware zu den ausgewiesenen
Preisen zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto.
Skontoziehungen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der
Zahlung früherer Lieferungen nicht in Rückstand befindet. Diese Zahlungsbedingungen
gelten nur, sofern nicht mit dem Käufer schriftlich
abweichende Bedingungen vereinbart wurden.
(3) Bei Wechselzahlungen gehen Diskontspesen zu Lasten des Käufers.
Zahlungen im so genannten Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets
der besonderen Vereinbarung. Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung
und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel werden für Rechnung
des Käufers bestmöglich verwertet. Diskontspesen und sonstige
Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere des
Verzugsschadens, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank
berechnet, sofern der Lieferer nicht einen höheren Schaden nachweist.
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der
Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort
fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und Tatsachen
bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung
des Käufers schließen lassen. Im letzteren Fall ist die Firma Brangs +
Heinrich GmbH berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung
oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
seitens des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung
ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die der Firma Brangs + Heinrich GmbH
gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware
Eigentum der Firma Brangs + Heinrich GmbH (insofern Vorbehaltsware).
Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug,
hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH nach vorheriger Setzung
einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Nimmt die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Vorbehaltsware zurück,
stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet die Firma
Brangs + Heinrich GmbH die Vorbehaltsware, stellt dies einen Rücktritt
vom Vertrag dar. Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist berechtigt, die
Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines
angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös
mit den der Firma Brangs + Heinrich GmbH vom Käufer geschuldeten
Beträgen zu verrechnen.
(2) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese
auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten,
die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig
durchzuführen.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr
zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in
Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an die Firma Brangs + Heinrich GmbH ab; die Firma
Brangs + Heinrich GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Die Firma
Brangs + Heinrich GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die
Firma Brangs + Heinrich GmbH abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung
kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser
Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs
im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung
des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen
solange unmittelbar an die Firma Brangs + Heinrich GmbH zu
bewirken, als noch Forderungen der Firma Brangs + Heinrich GmbH gegen
den Käufer bestehen.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den
Käufer wird in jedem Fall für die Firma Brangs + Heinrich GmbH vorgenommen.
Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Brangs +
Heinrich GmbH nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt diese
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
(Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die
Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware
mit anderen, der Firma Brangs + Heinrich GmbH nicht gehörenden
Sachen erwirbt die Firma Brangs + Heinrich GmbH Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag
inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten
Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in
Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und
die Firma Brangs + Heinrich GmbH sich einig, dass der Käufer der Firma
Brangs + Heinrich GmbH anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache
überträgt; die Übertragung nimmt die Firma Brangs + Heinrich GmbH
hiermit an. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum
der Firma Brangs + Heinrich GmbH an einer Sache für diese.
(5) Im Falle von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Brangs + Heinrich
GmbH hinweisen und die Firma Brangs + Heinrich GmbH unverzüglich
benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen
kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Brangs + Heinrich
GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(6) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden
Sicherheiten, erst und insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
der bestellten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
10 % übersteigt, dabei obliegt der Firma Brangs + Heinrich GmbH die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
12. Datenschutz
(1) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung der Bestimmungen
des Datenschutzes zu verarbeiten und zu speichern; mit umfasst
sind Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer.
(2) Im Umgang mit etwaigen persönlichen Daten hält sich die Firma
Brangs + Heinrich GmbH an alle Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
(3) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist berechtigt, von Handels- und
Wirtschaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit der Kunden
einzuholen.
13. Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich
Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen
dem Käufer und der Firma Brangs + Heinrich GmbH ergebenden Streitigkeiten
aus Kaufverträgen ist der Firmensitz der Firma Brangs + Heinrich
GmbH. Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist jedoch nach Ihrer
Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von
einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind die
Incoterms in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt.
Die Geschäftsführung
Stand: 08. März 2011
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