Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkauf und Lieferung der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH
Präambel
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH, Meudt, und
deren Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch
wenn vor und bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Etwaige abweichende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt. Die vorliegenden AGB werden auch dann Vertragsbestandteil,
wenn die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH in
Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen Verträge schließt.
(2) Als Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich anzusehen:
- Unternehmer, also natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die im Zeitpunkt der Bestellung
von Waren oder Dienstleistungen bei der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
- öffentlich rechtliche Sondervermögen.
1. Vertragsinhalt und -abschluss
(1) Die Angaben über Waren und Dienstleistungen im Internet unter
„www.brangs-heinrich.com“, ihren nationalen Unterseiten oder in anderen
Medien hinsichtlich Beschaffenheit, Maßen, Farben, Preisen u.a. erfolgen
so genau wie möglich, sind aber unverbindlich. Abbildungen und
Fotos dienen nur der Illustration. Maßgebend ist allein der Inhalt der
Produktbeschreibungen. Geringfügige und zumutbare Produktänderungen
behält sich die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ausdrücklich
vor. Insbesondere bleiben technische und gestalterische Abweichungen
von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten
und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen
im Zuge technischen Fortschritts vorbehalten, ohne dass
der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über die Produkte
der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH (technische Daten, Maße
u.a.) sind nur ungefähr und annähernd, sie sind keine garantierte Beschaffenheit,
es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
(2) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer
Form – behält sich die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne eine Genehmigung
der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH Dritten nicht
zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen der Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH unverzüglich zurückzugeben.
(3) Die Darstellungen der Waren und Dienstleistungen der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH unter vorgenannter Internetseite
oder in anderen Medien stellen keine bindenden Vertragsangebote dar.
Erst durch die Bestellung eines Kunden wird ein verbindliches Angebot
abgegeben. Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH behält sich
die freie Entscheidung über die Annahme des jeweiligen Angebots vor.
Ein Vertrag kommt erst zustande, indem die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH die Bestellung durch Auftragsbestätigung oder durch
Lieferung der Ware annimmt. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail
versandt werden. Eine automatisch erstellte und versandte E-Mail, die
den Eingang der Bestellung bestätigt, gilt nicht als Auftragsbestätigung.
Wenn der Kunde bei der Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat,
kommt der Vertrag mit Lieferung der Ware zustande.
2. Vertragsinhalte / Toleranzen
(1) Für die mit der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH geschlossenen
Verträge über Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
die Toleranzbedingungen für Papiererzeugnisse, Kartone und Beutel,
die unter www.vdp-online.de zu finden oder bei der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH anzufordern sind.
(2) Zudem gelten für die mit der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen ausschließlich
die jeweils aktuellen Prüf- und Bewertungsklauseln für
Polyethylenfolien und Erzeugnisse daraus, die von dem Fachverband
Verpackung, der als ein Teil des Gesamtverbandes der kunststoffverarbeitenden
Industrie (GKV) die Interessenvertretung der deutschen Kunststoffpackmittelindustrie
wahrnimmt, unter
http://www.kunststoffverpackungen.de/technische_broschueren_4226.html
aufgestellt wurden. Die aktuelle Fassung kann auch bei der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH angefordert werden.
(3) Darüber hinaus gelten für die mit der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen
ausschließlich die von den von den Initiativen Pro Stretch
http://prostretch.de/blick.htm und Light & Safe (
http://www.lightandsafe.com/produkte/indexc.htm jeweils aktuell erstellten
Normen für Stretch-, Luftpolster- und Schaumprodukte, die
ebenfalls bei der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH angefordert
werden können.
3. Lieferungen
(1) Die Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit)
müssen schriftlich erfolgen. Ergibt sich die Lieferzeit weder aus dem Vertrag
noch aus den Umständen, so gilt grundsätzlich eine Lieferzeit von ca.
zehn Arbeitstagen als vereinbart, bei Lieferung von Maschinen gilt eine
solche von ca. 21 Arbeitstagen als vereinbart. Die Lieferzeit ist eingehalten,
wenn das jeweilige Produkt bis zum Ablauf des genannten Zeitraums
das Werk verlassen hat oder die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH Versandbereitschaft angezeigt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen
hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter
Abnahmeverweigerung Für den Fall, dass die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH nicht pünktlich leisten kann, informiert sie den
Kunden umgehend. Die rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass sämtliche
kaufmännischen und technischen Fragen zwischen der Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH und dem Kunden geklärt sind und der Kunde
alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher
behördlicher Genehmigungen, Anzahlung oder Erfüllung sonstiger
vertraglicher Pflichten, erfüllt hat.
(2) Hat die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH die Verzögerung
nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten,
Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder
Verzögerungen der Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
Kann die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH auch
nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde
als auch die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Hat die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH die Verzögerung
zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom
Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein
Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie
beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens
5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
(4) Eine weitergehende Haftung für einen von der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm
neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen,
bleiben unberührt.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens
und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der
Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme-
bzw. Schuldnerverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
(6) Bestellungen über Inlandslieferungen mit einem Gesamtwert von unter
€ 50,00 sind als Kleinaufträge anzusehen, die nicht im Verhältnis zum
Verwaltungsaufwand stehen. Für diese Kleinaufträge wird ein Mindermengenzuschlag
in Höhe von € 5,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer
erhoben.
(7) Für jede Bestellung erhebt die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH zudem eine Pauschale für eine Transportversicherung sowie die
Verpackung in Höhe von € 4,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
Sofern und soweit allerdings gesonderte Kosten für Transportversicherungen
und Verpackungen der Ware anfallen, werden diese nach Einzelausweis
vom Kunden zu tragen sein; diese Kosten können die genannte
Pauschale übersteigen.
(8) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH behält sich Teillieferungen
vor, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
(9) In jedem Falle erfolgen Warentransporte per Bahn oder per Spedition
sowie Lieferungen ins Ausland auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
(10) Mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person gehen die Gefahr des Untergangs, des Verlusts
oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr auf den Kunden
über.
4. Rücktritt
Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH behält sich vor, auch
nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und aufgrund
des Ergebnisses der Bonitätsprüfung vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt ist auch für den Fall vorbehalten, dass die Ware für einen Zeitraum
von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler
vorliegen, aufgrund derer die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.
5. Sachmängel/Gewährleistung
(1) Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen.
Erkennbare Mängel sind der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn
sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
(2) Lieferungen mit geringfügigen Abweichungen in Beschaffenheit, Qualität,
Gewicht, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften stellen trotz
der Abweichung erfüllungstaugliche Lieferungen dar, so dass die Lieferpflicht der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH durch sie erfüllt
wird, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH gilt als vertragsgemäß erbracht,
wenn sie sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen hält.
(a) Die folgenden Abweichungen der gelieferten Menge bei Verpackungsmaterialien,
die in kg bestellt und/oder fakturiert werden, sind als
geringfügig anzusehen:
- bei Bestellungen von Mengen unter 1.000 kg: Abweichung bis zu 20%,
- bei Bestellungen von Mengen von 1.000 kg bis einschließlich
2000 kg: Abweichungen bis zu 15%,
- bei Bestellungen von Mengen über 2.000 kg: Abweichungen bis
zu 10%.
(b) Entsprechend sind im Falle von Fakturierungen gelieferter Mengen in
den Maßeinheiten Quadratmeter, Rollen, Stück, Liter, Bögen oder sonstigen
Einheiten die folgenden Abweichungen jeweils als geringfügig anzusehen:
- bei Bestellungen von Mengen unter 1.000 Einheiten der jeweiligen
Maße: Abweichung bis zu 20%,
- bei Bestellungen von Mengen von 1.000 bis einschließlich
2.000 Einheiten der jeweiligen Maße: Abweichung bis zu 15%,
- bei Bestellungen von Mengen über 2.000 Einheiten der jeweiligen
Maße: Abweichungen bis zu 10%.
Hierzu siehe auch §2.
(c) Auch gilt die Leistung der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH als vertragsgemäß vereinbart, wenn Profilmaße (Länge, Breite,
Dicke) gelieferter Folien im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen, die
in §2 geregelt sind.
(3) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist nicht dafür verantwortlich,
dass die gelieferte Ware für bestimmte Zwecke geeignet ist.
Hält die Ware einer unsachgemäßen Verwendung durch den Käufer
nicht stand, können darauf weder Mängelrügen noch Schadensersatzansprüche
gestützt werden. Die Zusendung von Mustern stellt keine Zusicherung
einer besonderen Eigenschaft dar.
(4) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist infolge Geltendmachung
berechtigter Mängelrügen des Käufers berechtigt und verpflichtet.
Bei Geltendmachung von Mängelrügen sind die Rechte des Käufers,
vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung),
zunächst ausgeschlossen, es sei denn, dass die Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer
neuen Ware erfolgen. Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH
trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen,
soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere
Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt hiervon unberührt.
(5) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach
Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, die Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen; in
diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen. Etwaige Pflichten der
Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH aus § 478 f. BGB bleiben
hiervon unberührt.
(6) Sollte der Käufer die neu hergestellten Sachen der Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterveräußern,
sind Rückgriffsansprüche gegenüber Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist, wenn er besondere Garantien oder sonstige
Werbeaussagen gegenüber dem Käufer abgegeben hat, die nicht von der
Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH herrühren, oder wenn er
Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
(7) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache
oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung
zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
(8) Eine Montage gelieferter Gegenstände erfolgt grundsätzlich nicht
durch die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH. Dem Käufer obliegt
hinsichtlich etwaiger Montagen die Beachtung der jeweiligen Bedienungsanleitungen.
Für die Inhalte der mitgelieferten Montageanleitungen
haftet allein der jeweilige Hersteller.
6. Haftung
(1) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH haftet unabhängig
von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von
Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
haftet die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) Eine Haftung der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit
die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH, ihre gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In
dem Umfang, in dem die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH
bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit
oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten,
haftet sie allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens
ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst
ist.
(3) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH haftet für Schäden,
die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen
verusacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Sie haftet jedoch nur, soweit die
Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere
auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung
der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH gemäß Abschnitt 2 dieser
Bestimmungen (Lieferungen). Soweit die Haftung der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Schadensersatzsansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, oder wenn die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
gehandelt haben.
7. Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen
Entwürfe, Muster, Zeichnungen und Klischees werden bei der ersten Lieferung
berechnet und sind sofort fällig und zahlbar Sie bleiben in jedem
Fall Eigentum der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH. Dieser
steht das Recht zu, die Entwürfe, Muster, Zeichnungen oder Druckklischees
zu vernichten, wenn innerhalb von 2 Jahren keine hiermit in Verbindung
zu bringende Bestellung erfolgt ist.
8. Urheberrecht
Urheberrecht und Verwertungsrecht an den von uns gefertigten Entwürfen,
Mustern, Zeichnungen und Klischees stehen der Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH zu. Die Verwertungsrechte können gegen besonders
zu vereinbarende Vergütung übertragen werden. Erwirbt der
Käufer sie schon bei Auftragserteilung, so ist es Sache des Käufers, die
Anmeldung als Gebrauchsmuster vorzunehmen. Bei Ausführung eines
Auftrages nach den Angaben und Wünschen des Käufers ist jede Gewährleistung
durch die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH hinsichtlich
Rechte Dritter und etwaiger behördlicher Vorschriften ausgeschlossen;
der Käufer hat die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH gegebenenfalls von allen sich aus den Rechten Dritter ergebenden
Folgen freizustellen.
9. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde erhält die Ware zu den derzeit gültigen Lieferbedingungen
der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH gegen Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Bei Erstaufträgen behält
sich die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH vor, nur gegen
Nachnahme oder Vorkasse zu liefern. Gelangt ein Auftrag in mehreren
Teilen zur Auslieferung, wird jede Lieferung gesondert abgerechnet. Die
Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich der Versandkosten
und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die ausgewiesenen Preise der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH verstehen sich rein netto ab Werk. Die Zahlungen haben innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH, zu erfolgen. Grundsätzlich ist die
Ware zu den ausgewiesenen Preisen zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit
2% Skonto. Skontoziehungen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer
mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht in Rückstand befindet. Diese
Zahlungsbedingungen gelten nur, sofern nicht mit dem Käufer schriftlich
abweichende Bedingungen vereinbart wurden.
(3) Bei Wechselzahlungen gehen Diskontspesen zu Lasten des Käufers.
Zahlungen im so genannten Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets
der besonderen Vereinbarung. Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung
und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel werden für Rechnung
des Käufers bestmöglich verwertet. Diskontspesen und sonstige
Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere des
Verzugsschadens, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentral berechnet, sofern der Lieferer nicht einen höheren Schaden nachweist.
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der
Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort
fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und Tatsachen
bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung
des Käufers schließen lassen. Im letzteren Fall ist die Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH berechtigt, weitere Lieferungen
von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten
abhängig zu machen.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
seitens des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung
ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die
gelieferte Ware Eigentum der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH (insofern Vorbehaltsware). Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens
des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, hat die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das
Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt die Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen
Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH die Vorbehaltsware, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag
dar. Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist berechtigt, die
Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines
angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös
mit den der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH vom Käufer
geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(2) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese
auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten,
die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig
durchzuführen.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr
zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in
Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH
ab; die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH nimmt die Abtretung
hiermit an. Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ermächtigt
den Käufer widerruflich, die an die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit
widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist
der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des
Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des
Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange
unmittelbar an die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH zu bewirken,
als noch Forderungen der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH gegen den Käufer bestehen.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den
Käufer wird in jedem Fall für die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, der Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive
der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache
gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren
Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH nicht gehörenden Sachen erwirbt die Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive
der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im
Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung
als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und die Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH sich einig, dass der Käufer der
Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH anteilmäßig Miteigentum
an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt die Firma Bendorfer
Papierverarbeitungs GmbH hiermit an. Der Käufer verwahrt das so entstandene
Allein- oder Miteigentum der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH an einer Sache für diese.
(5) Im Falle von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH hinweisen und die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der
Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Käufer.
(6) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist verpflichtet, die
ihr zustehenden Sicherheiten, erst und insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert der bestellten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs
GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
12. Datenschutz
(1) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist berechtigt, alle
die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung
der Bestimmungen des Datenschutzes zu verarbeiten und zu
speichern; mit umfasst sind Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit
dem Käufer.
(2) Im Umgang mit etwaigen persönlichen Daten hält sich die Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH an alle Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
(3) Die Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist berechtigt, von
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit
der Kunden einzuholen.
13. Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich
Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen
dem Käufer und der Firma Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ergebenden
Streitigkeiten aus Kaufverträgen ist Solingen. Die Firma
Bendorfer Papierverarbeitungs GmbH ist jedoch nach Ihrer Wahl berechtigt,
am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von
einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind die
Incoterms in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt.
Stand: vom 1. Juni 2011
Die Geschäftsführung
|
|