Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Unseren Geschäften liegen die allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verbandes Deutscher
Papierfabriken e. V. vom Januar 1984, die Prüf- und Bewertungsklauseln nach GKV
und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart zugrunde.
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur im Verkehr mit Personen, die
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln (Unternehmer i. S. von § 14 BGB), juristischen Personen oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
Es ist ausdrücklich vereinbart, dass dem jeweiligen Vertrag ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen zugrunde liegen. Das gilt auch dann, wenn die Einkaufsbedingungen
des Käufers eine anders lautende Klausel enthalten.
2. Vertragsangebot und -abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen, Aufträge und Nebenabreden
werden erst durch gesonderte schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungserteilung
mit gleichzeitiger Auftragsbestätigung verbindlich. Bei laufenden Bezügen in bekannter
Ausführung zu bisherigen Preisen und Bedingungen gilt die Rechnungserteilung auch als
Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich in EURO, wenn nichts anderes angegeben
ist, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vorherige oder nachträgliche abweichende
Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Werden
dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem
kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen
lassen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, ist er berechtigt,
Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom
Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort zur
Zahlung fällig sind. Die in den Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen sowie, soweit
nicht anders gekennzeichnet, im Internet enthaltenen Angebote des Verkäufers sind stets
freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Aufträge
gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder
unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die
Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Lieferzeit
Die vereinbarte Lieferfrist und der Termin gelten als annähernd. Die Lieferfrist beginnt nicht
zu laufen, bevor alle Einzelheiten des Liefergegenstandes bestimmt sind. Voraussetzung
für den Beginn der Lieferfrist ist auch die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des
Käufers. Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des
Verkäufers oder eine mündliche Zusage des Verkäufers oder eine mündliche Zusage der
Geschäftsleitung bzw. unbeschränkt bevollmächtigter Personen des Verkäufers vorliegt, gilt
eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist nur nach
erfolgloser Nachfristsetzung nach §§ 323, 324 BGB möglich. Die Nachfrist muss angemessen
sein und mindestens 3 Wochen betragen. Wird die Ware nur teilweise nicht geliefert,
so kann der Käufer wegen des gelieferten Teils der Ware nicht zurücktreten. Schadensersatzansprüche
sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Arglist oder Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, oder sie betreffen
eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Liefermöglichkeit
Unvorhergesehene Ereignisse wie Kriegsfall, Mobilmachung, Unruhen und Aufstände,
Betriebsstörungen jeder Art, Betriebsstoff- und Rohmaterialmangel, Streiks, Aussperrungen,
Arbeitermangel und sonstige Ereignisse ähnlicher Art entbinden uns von der Verpflichtung
zur Einhaltung der Lieferfrist und berechtigen uns nach Wahl und Möglichkeit, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Ereignisse
bei uns oder bei unserem Rohmaterial- oder Betriebsstofflieferanten oder bei dem mit der
Lieferung von Teilen der Ware von uns beauftragten Lieferwerk eintreten. Wenn wir von
einem unserer Lieferanten, sei es auch schuldhafter Weise, nicht fristgerecht beliefert werden,
so entbindet uns auch dieser Umstand von der Einhaltung der Lieferfrist und gibt uns
das Recht, nach unserer Wahl ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer
hat in diesem Fall kein Recht auf Ersatzlieferung, Nachlieferung oder Schadloshaltung.
5. Versand der Ware
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl durch die Bundesbahn, LKW, Paketdienst oder mit
Schiff, wobei wir ohne Eingehung einer Rechtsverpflichtung nach Möglichkeit den günstigsten
Weg bevorzugen. Die Ware reist auf Gefahr und Rechnung des Empfängers, sobald sie
den Versandort verlässt, gleichviel, ob der Versand von unserem Lieferwerk aus oder von
einem unserer Läger, durch die Deutsche Bahn in Ladung, Sammelladung, als Stückgut
oder als Eil- bzw. Expressgut, auf dem Wasserwege oder durch Vermittlung eines Spediteurs
erfolgt. Ausgenommen ist die Lieferung frei Haus durch unsere eigenen Lieferfahrzeuge.
Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise frei Bestimmungsstation
der Bundesbahn; Rollgeld am Empfangsort geht zu Lasten des Käufers. Falls seitens
des Käufers besondere Versandvorschriften gemacht werden, welche zusätzliche Kosten
an Fracht und Frachtspesen gegenüber der von uns bestätigten Versandart bedingen, so
gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung
sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial,
insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.
6. Sachmängel/Gewährleistung
a) Die Ware muss unverzüglich nach Empfang und vor der Verarbeitung oder Verbrauch
geprüft werden. Beanstandungen der Qualität, der gelieferten Menge oder wegen Maßoder
Gewichtsabweichungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb 8
Tagen nach Empfang der Ware gemeldet werden. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher
Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht
werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung bekannt gegeben werden.
b) Lieferungen mit geringfügigen Abweichungen in Beschaffenheit, Qualität, Gewicht, Reinheit,
Farbe und sonstigen Eigenschaften stellen trotz der Abweichung erfüllungstaugliche
Lieferungen dar, so dass unsere Lieferpflicht durch sie erfüllt wird, wenn nichts anderes
vereinbart ist. Unsere Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen
der handelsüblichen Toleranzen hält.
c) Abweichungen der gelieferten Menge bei Verpackungsmaterialien, die in kg bestellt
und/oder fakturiert werden sind geringfügig bei Bestellungen von Mengen
unter 1000 kg 20%
von 1000 kg bis 2000 kg 15%
über 2000 kg 10%
d) Beanstandungen wegen Beschädigungen der Ware oder Mengen- und Gewichtsverluste
werden nur berücksichtigt, wenn der Käufer vor Abnahme der Ware deren Zustand durch
das anliefernde Unternehmen hat feststellen und die Beschädigung schriftlich hat bestätigen
lassen. Beschädigungen oder Minderungen, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar
waren, hat uns der Käufer sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dasselbe
gilt für Sendungen, die durch Spediteure oder andere Überbringer zugestellt werden.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon
zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung
entfällt die Gewährleistung.
e) Tritt an unserer Lieferung innerhalb von einem Jahr ein begründeter Mangel auf, so
können wir den Mangel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Zwischen diesen Möglichkeiten
haben wir die freie Auswahl. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, oder geraten wir mit
der Erfüllung unserer Gewährleistungspflicht länger als 3 Wochen in Verzug, kann der
Käufer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche eine Minderung des Kaufpreises verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten.
f) Der Verkäufer ist nicht dafür verantwortlich, dass die gelieferte Ware für den beabsichtigten
Zweck im Betrieb des Käufers geeignet ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
unsere Ware nicht automatisch so beschaffen ist, dass sie für jeden vom Käufer vorgesehenen
Zweck geeignet ist. Hält daher die Ware einer unsachgemäßen Verwendung durch
den Käufer nicht stand, können darauf weder Mängelrügen noch Schadensersatzansprüche
gestützt werden. Die Zusendung von Mustern stellt dabei keine Zusicherung einer
besonderen Eigenschaft dar.
7. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche, gleich ob wegen Mängeln, Mengen-, Maß- oder Gewichtsabweichungen,
wegen Verzugs oder aus anderen Gründen, bestehen nur, wenn nachgewiesen
wird, dass der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gilt die Beschränkung nicht, es wird aber
nur der vorhersehbare Schaden ersetzt. Ferner gilt die Beschränkung nicht, wenn wir eine
Beschaffungsgarantie übernommen haben. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt. Schadensersatzleistungen sind begrenzt auf € 100.000,00 pro Schadensfall.
8. Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen
Entwürfe, Muster, Zeichnungen und Klischees werden bei der ersten Lieferung berechnet
und sind sofort fällig und zahlbar Sie bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Es steht uns
das Recht zu, die Druckklischees zu vernichten, wenn innerhalb von 2 Jahren keine Bestellung
für das betreffende Dessin erfolgt ist.
9. Urheberrecht
Urheberrecht und Verwertungsrecht an den von uns gefertigten Entwürfen, Mustern, Zeichnungen
und Klischees stehen uns zu. Die Verwertungsrechte können gegen besonders zu
vereinbarende Vergütung übertragen werden. Erwirbt der Käufer sie schon bei Auftragserteilung,
so ist es Sache des Käufers, die Anmeldung als Gebrauchsmuster vorzunehmen.
Bei Ausführung eines Auftrages nach den Angaben und Wünschen des Käufers ist jede
Gewährleistung unsererseits hinsichtlich Rechte Dritter und etwaiger behördlicher Vorschriften
ausgeschlossen; der Käufer hat uns gegebenenfalls von allen sich aus den Rechten
Dritter ergebenden Folgen freizustellen.
10. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Gelangt ein Auftrag in mehreren Teilen zur
Auslieferung, wird jede Lieferung gesondert abgerechnet. Die Preise verstehen sich, soweit
nicht anders vereinbart, zzgl. Versandkosten und MwSt. Eventuelle Skontozusagen gelten
nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht in Rückstand
befindet. Bei Wechselzahlungen gehen Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Zahlungen
im so genannten Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung.
Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung und berechtigt nicht zum Abzug von
Skonto. Wechsel werden für Rechnung des Käufers bestmöglich verwertet. Diskontspesen
und sonstige Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere des Verzugsschadens, Zinsen
in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
der europäischen Zentralbank berechnet, sofern der Lieferer nicht einen höheren
Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener
und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen
nicht eingehalten werden und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung
des Käufers schließen lassen. Im letzteren Fall ist der Verkäufer
berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender
Sicherheiten abhängig zu machen.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung
ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte kann der
Käufer nicht geltend machen.
12. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen – auch aus anderen Lieferungen – einschließlich
aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel
und Schecks vor. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht
dem Käufer gehörenden Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes
unserer Waren zu diesen anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung zu. Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung unserer Ware, die für uns als Hersteller
erfolgt (§ 950 BGB).
b) Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter
Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist,
veräußern. Kaufpreisforderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware
werden bereits jetzt in Höhe von deren Rechnungswerten bis zum Ausgleich aller
unserer Forderungen an uns abgetreten. Auf Verlangen hat uns der Käufer unverzüglich
eine Aufstellung über die insoweit abgetretenen Forderungen zu übersenden. Der Käufer
ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen.
c) Wir sind bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder unbefriedigender
Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Käufer.
13. Schlussbestimmungen
a) Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern,
zu verarbeiten und zu übermitteln.
b) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns findet deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen
direkt von einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen. Für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand Solingen vereinbart. Dies gilt
auch für Wechsel- und Scheckverpflichtung sowie für Schadensersatzansprüche, gleich
welcher Art. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Stand: 19. Juli 2006
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